Organisations- und Verwaltungsmodell

Organisations- und Verwaltungsmodell nach Legislativdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001

Das Organisations- und Verwaltungsmodell im Sinne des Legislativdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 (Modell) liest die Gesamtheit der Regelungen und Organisationsabläufe auf, welche zur Vermeidung der im vorgenannten Dekret vorgesehenen Straftaten, die wiederum eine Haftung der juristischen Personen (Unternehmungen, Gesellschaften und Vereine auch ohne Rechtspersönlichkeit) mit sich bringen könnten, angedacht sind.

Die Gesellschaft Goller Bögl G.m.b.H. setzt ein solches Modell um und hat in diesem Zusammenhang eine eigene Aufsichtsstelle (Organismo di Viglianza) eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, das Modell hinsichtlich dessen Angemessenheit zu pflegen und, falls erachtet, die entsprechenden Maßnahmen vorzuschlagen, sowie über dessen wirksame Anwendung seitens aller Adressaten zu wachen.